APPs-Recht/ APP-Entwicklung und RechtAPPs unterscheiden sich von Standardsoftware vor allem durch den Vertriebsweg. Der einzelne APP-Entwickler hat keine unmittelbare Möglichkeit, die Bedingungen für den APP-Vertrieb selbst zu bestimmen. Vielmehr unterwirft er sich den Vertriebsbedingungen und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Vertriebsplattformen für iPhone-Apps (iTunes-ähnlich durch iDPLA, iPhone/iPad Developer Program License Agreement), Android-Apps (Google) oder Windows-Apps. Diese Regelungen sehen neben der Vereinbarung von US-Recht vor allem eine Compliance beim App-Entwickler vor; der App-Entwickler muss also dafür sorgen, dass er alle rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit seiner APP einhält. Sodann lässt sich der Vertriebsplattforminhaber zahlreiche Rechte einräumen, teils im Rahmen eines EULA (End User Licence Agreement), das der Endnutzer mit dem App-Hersteller so abschliessen muss, dass der Vertriebsplattforminhaber ebenfalls alle Rechte selbst geltend machen kann. Im Detail sind die rechtlichen Vorgaben für europäische Verhältnisse sehr gross, aber, soweit ersichtlich, nicht verhandelbar. Wir prüfen rechtlich Ihre APP und begleiten deren Entwicklung sowie den Vertrieb auch im Mehrplattformenumfeld. Dabei können Sie auf Erfahrungen seit dem Jahr 2009 zurückgreifen, so dass wir heute eine detailierte Expertise der rechtlichen Rahmenbedingungen vorhalten. |